Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich (gültig ab 11.09.2020)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung und das Verhältnis zwischen der Jungholz GmbH, St. Gallerstrasse 187,  9200 Gossau (nachfolgend Jungholz genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.jungholz.ch publiziert.

2. Angebot und Liefergebiet
Das Angebot von Jungholz richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die Angebote von Jungholz im Internet oder in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. im Internet oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.

3. Kauf im Showroom
Ein Vertrag kommt im Showroom durch handschriftliche Unterschrift des Kaufvertrags oder Kassenbezahlung durch den Kunden und anschliessende Akzeptanz von Jungholz zustande.

4. Kauf über das Internet
Bestellungen werden nur über die Webseite auf der Internetseite www.jungholz.ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden innert 24 h bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, kann die entsprechende Bestellung von Jungholz storniert.

Jungholz behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen oder eine komplette Vorauszahlung zu verlangen, wenn die Bonität des Kunden nicht grün ist, gemäss CRIF.

Ein Kaufvertrag kommt erste durch die Bestätigung des Versands, Lieferung oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande. Bei einer Abholung der Waren nach einem Kauf über die Webseite kann der Kaufpreis auch im Showroom entrichtet werden.

Der Kunde muss nicht sich mit einem individuellen Kundenkonto zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung hat der Kunde neben seiner E-Mail, seinen amtlichen Vor- und Familiennamen, evtl. Firmennamen, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, sein Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.

Das Online-Angebot von Jungholz richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.

5. Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiterer gesetzlicher Gebühren in Schweizer Franken. Nebenkosten wie Installation, Montage, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Jungholz hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.jungholz.ch publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Es gelten die auf der Webseite und im Showroom angegebenen Zahlungsmittel. Jungholz kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Jungholz behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Bei Bezahlung auf Rechnung ist der Betrag innert 30 Kalendertagen zu begleichen. 

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung im Showroom. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status „an Lager“ bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 5 Tagen bei Jungholz eingetroffen, kann Jungholz die Bestellung annullieren.

Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 1 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Im Falle einer Betreibung ist ausserdem ohne weitere Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- pro Bestellung geschuldet. Jungholz kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Jungholz hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von Jungholz . Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Jungholz nicht zulässig. Jungholz ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

7. Lieferbedingungen und Prüfungsobliegenheit
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und -bedingungen von Jungholz .

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und Jungholz gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Jungholz entsorgt werden.

Die von Jungholz genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch Jungholz nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 60 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.

Jungholz ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert zwei Wochen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Showrooms. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat Jungholz das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware dem Kunden auf dessen Kosten zuzustellen. In beiden Fällen kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.

8. Rückgabe und Umtausch
Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann Jungholz jedoch ein Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Kunde kann Jungholz innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht wird. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist im Showroom zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden, die Ware beschädigt und kein Kaufbeleg oder Rechnung vorhanden ist. Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen.

Bei folgenden Waren ist ein Umtausch von vornherein ausgeschlossen: Körperpflegeprodukte, Verbrauchsmaterialien (Kleber, Trittschallschutz, etc.), Gewerbeapparate, Einbauküchen, Bäder/Badmöbel sowie Artikel, die Jungholz speziell im Auftrag des Kunden bestellt hat.

Jungholz muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von Jungholz . Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer- und Installationskosten zu tragen. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von Jungholz neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet. Differenzbeträge können in Form von Jungholz -Einkaufsgutscheinen erstattet werden.

9. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren
9.1 Garantieumfang

Jungholz räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Jungholz oder dem Hersteller. Entscheidet sich Jungholz für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Gegenstands angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzgegenstand. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch Jungholz . Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

– Allgemeine Verschleissteile

– Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden

– Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen

– Über- und Falschdosierung  (Waschmittel usw.)

– Verkalkung

– Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler

– Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.

– Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

9.2 Garantiefrist Neuwaren

Die Garantiefrist ist gemäss Gesetz. Diese beträgt für Material 5 Jahre, für Arbeiten 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung, Montage bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

9.3 Vorgehen bei Mängeln

Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe fällt, wendet sich der Kunde an die unter www.jungholz.ch aufgeführte Adresse oder nimmt mit dem Kundendienst Kontakt auf. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die auf www.jungholz.ch aufgeführte Adresse oder am durch den Kundendienst bezeichneten Ort abzugeben bzw. zu versenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs/Lieferscheins abzugeben bzw. zu verschicken. Fehlt die Originalverpackung ist das Produkt transportfähig zu verpacken. Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe oder ausserhalb der Garantiefrist), wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, wird ihm der Kostenvoranschlag nicht angerechnet. Antwortet der Kunde nicht fristgerecht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt entsorgt. Retournierte Produkte, welche keinen Mangel aufweisen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können an den Kunden retourniert werden. In diesen Fällen steht es Jungholz zu, eine Umtriebsentschädigung geltend zu machen.

10. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung massgebend. Insbesondere bei der Erstellung eines Kaufvertrags im Showroom oder bei der  Nutzung der Webseite www.jungholz.ch ohne Registrierung wird die Geltung der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Der Kunde kann von Jungholz Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen.

11. Schlussbestimmung und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Auf die Geschäftstätigkeit von Jungholz und somit das Verhältnis zwischen Kunde und Jungholz ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von Jungholz das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt St. Gallen als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur

1. Geltungsbereich (gültig ab 11.09.2020)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur (GLMR) regeln das Verhältnis zwischen der Jungholz AG, St. Gallerstrasse 187, 9200 Gossau  (nachfolgend Jungholz genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLMR und ist unter www.jungholz.ch publiziert.

2. Liefergebiet
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort. Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten des Kunden. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch den Kunden zu organisieren.

Falls nicht anders vereinbart, behält sich Jungholz das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.

3. Lieferung durch Paketdienstleister
Waren bis 30 kg und/oder einer max. Länge von 250 cm und/oder einem max. Bandmass von 400 cm werden durch Paketdienstleister zugestellt. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 10.00 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 150.- ist die Lieferung GRATIS.

Pakete ab CHF 500.- Warenwert werden per Einschreiben (Signature) zugestellt. Bei Abwesenheit des Kunden kann der Paketdienstleister einen Zustellschein zur neuen Terminvereinbarung oder Abholung auf der Post- oder Depotstelle im Briefkasten hinterlegen. Sollte der Paketdienstleister nicht in der Lage sein, eine durch Jungholz bestätigte Bestellung auszuführen, so entsteht für Jungholz keine Pflicht, die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.

4. Lieferung durch LKW-Spedition
Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 22.50 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 999.- ist die Lieferung GRATIS. Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit den Kunden vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.

Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert der Kunde selbst.

5. Lieferung durch Jungholz -Fachpersonal
Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.

Die exakten Angaben des Kunden über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem Jungholz -Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.

Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch Jungholz per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.

6. Stockwerklieferung ohne Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Transport des Altgerätes sind in der Lieferpauschale (CHF 120.- eine Fachperson / CHF 195.- zwei Fachpersonen) nicht inbegriffen. Es erfolgen keine Montage- oder Demontagearbeiten.

Pro Stockwerklieferung erfolgt eine Lieferpauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der bestellten Artikel. Expresslieferungen erfolgen innerhalb von zwei Arbeitstagen, bei Bestellung bis 11.00 Uhr, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und werden zusätzlich (mit CHF 90.- für eine Fachperson / CHF 130.- für zwei Fachpersonen) berechnet.

7. Stockwerklieferung mit Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Jungholz kann den Rücktransport und die Verwertung für die Entsorgung der demontierten oder ausgebauten Gegenstände verrechnen.

Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Bodentyp inkl. aller Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.

8. Zusatzdienstleistungen
Individuelle Installationsarbeiten wie Anpassungen von Gerätesockel und Holzdekorfronten, Elektro- und Sanitärinstallationen, zusätzliche Entsorgungen von Altgeräten, Gerüstmieten usw. werden nach Aufwand verrechnet. Zeitliche Mehraufwände werden zum Regiestundenansatz von CHF 90.- in Rechnung gestellt.

9. Versicherung
Der Kunde kann auf Wunsch und eigene Kosten für die Lieferung durch LKW-Spedition oder Paketdienstleister eine Transportversicherung abschliessen. Bei Lieferung durch das Jungholz -Fachpersonal ist die Ware voll versichert.

10. Reparaturen
Jungholz bietet einen Heimservice an. Der Kunde erteilt Jungholz den Auftrag, gegen Entgelt eine Reparatur oder einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. Jungholz kann Reparaturen entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten ausführen oder aufgrund ökonomischer Gegebenheiten ablehnen, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht. Kostenvoranschlagpauschalen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, werden bei Nichtausführung der Reparatur ausschliesslich
in Gutscheinform zurückerstattet.